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Benötigte Unterlagen


Für die Beantragung eines Visums sind einige Unterlagen zwingend notwendig zu haben. Hier finden Sie eine Checkliste mit allen benötigten Unterlagen und einer Erklärung dazu.
UNTERLAGENERKLÄRUNG
1. Einladung01. Einladungen für ein Touristenvisum
02. Einladungen für ein Privatvisum
03. Einladungen für ein Geschäftsvisum
2. Visumantrag01. Sie beantragen das Visum selbst bei einer Auslandsvertretung der Russischen Föderation
02. Sie beantragen das Visum selbst bei einem Russischen Visazentrum
03. Sie beauftragen eine Visa Agentur mit der Beantragung
3. Auslandskranken- VersicherungNachweis über den Abschluss einer von der russischen Botschaft anerkannten Auslandskrankenversicherung (Achtung: Die Reisedaten auf der Krankenversicherung müssen mit den Daten auf der Einladung übereinstimmen bzw. den gesamten Zeitraum der Visumgültigkeit abdecken)
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4. ReisepassReisepass (original oder vorläufig) muss mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein und es müssen zwei leere Seiten nebeneinander vorhanden sein. Vorläufige (grüne) deutsche Reisepässe werden akzeptiert.
5. PassfotoPro Visumantrag ein aufgeklebtes (nicht klammern!) biometrisches Passfoto
Das Passfoto muss genau die Maße 3,5 x 4,5 cm aufweisen und auf dem Visumantrag den Rahmen vollständig überdecken.
6. Nachweis der RückkehrwilligkeitFolgende Unterlagen (in Kopie) werden vom Russischen Konsulat als sog. "Nachweis der Rückkehrwilligkeit" akzeptiert:

Angestellte:

> für Touristenvisa: Gehaltsnachweis oder aktueller Kontoauszug mit Guthaben von min. 1000 EUR
> für Geschäftsvisa: Entsendungsschreiben der Firma

Selbstständige: HR-Auszug oder Schreiben vom Steuerberater über Höhe des Einkommens oder letzte Einkommenssteuererklärung (bitte untenstehenden Hinweis zur erforderlichen Höhe des Einkommens beachten!

Nicht arbeitende Familienmitglieder: formloses Schreiben z.B. des Ehepartners über Höhe der monatlichen Unterstützung Der Aussteller dieses Schreibens muss seinerseits dann eine der genannten Vermögens- oder Einkommensnachweise beilegen.

Rentner/innen:
> für Touristenvisa: Rentenbescheid
>für Geschäftsvisa: Kontoauszug des eigenen Kontos mit einem Saldo von mind. 1000 EUR.

Kinder/Studierende:
> für Touristenvisa:
Studienbescheinigung, Schülerausweis oder formloses Schreiben der Eltern über Höhe der monatlichen Unterstützung.

> für Geschäftsvisa:
Kontoauszug des eigenen Kontos mit einem Saldo von mind. 1000 EUR.

ALG II-Empfänger: ALG II- Bescheid

Hinweis: Bei Erwerbstätigen muss das nachgewiesene monatliche Einkommen über 900 EUR liegen. Aktuelle Kontoauszüge müssen einen positiven Saldo von 1000 EUR oder mehr aufweisen.