Für die Beantragung eines Visums sind einige Unterlagen zwingend notwendig zu haben. Hier finden Sie eine Checkliste mit allen benötigten Unterlagen und einer Erklärung dazu.
UNTERLAGEN | ERKLÄRUNG |
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1. Einladung | 01. Einladungen für ein Touristenvisum 02. Einladungen für ein Privatvisum 03. Einladungen für ein Geschäftsvisum |
2. Visumantrag | 01. Sie beantragen das Visum selbst bei einer Auslandsvertretung der Russischen Föderation 02. Sie beantragen das Visum selbst bei einem Russischen Visazentrum 03. Sie beauftragen eine Visa Agentur mit der Beantragung |
3. Auslandskranken- Versicherung | Nachweis über den Abschluss einer von der russischen Botschaft anerkannten Auslandskrankenversicherung (Achtung: Die Reisedaten auf der Krankenversicherung müssen mit den Daten auf der Einladung übereinstimmen bzw. den gesamten Zeitraum der Visumgültigkeit abdecken) Reiseversicherung direkt buchen |
4. Reisepass | Reisepass (original oder vorläufig) muss mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein und es müssen zwei leere Seiten nebeneinander vorhanden sein. Vorläufige (grüne) deutsche Reisepässe werden akzeptiert. |
5. Passfoto | Pro Visumantrag ein aufgeklebtes (nicht klammern!) biometrisches Passfoto Das Passfoto muss genau die Maße 3,5 x 4,5 cm aufweisen und auf dem Visumantrag den Rahmen vollständig überdecken. |
6. Nachweis der Rückkehrwilligkeit | Folgende Unterlagen (in Kopie) werden vom Russischen Konsulat als sog. "Nachweis der Rückkehrwilligkeit" akzeptiert: Angestellte: > für Touristenvisa: Gehaltsnachweis oder aktueller Kontoauszug mit Guthaben von min. 1000 EUR > für Geschäftsvisa: Entsendungsschreiben der Firma Selbstständige: HR-Auszug oder Schreiben vom Steuerberater über Höhe des Einkommens oder letzte Einkommenssteuererklärung (bitte untenstehenden Hinweis zur erforderlichen Höhe des Einkommens beachten! Nicht arbeitende Familienmitglieder: formloses Schreiben z.B. des Ehepartners über Höhe der monatlichen Unterstützung Der Aussteller dieses Schreibens muss seinerseits dann eine der genannten Vermögens- oder Einkommensnachweise beilegen. Rentner/innen: > für Touristenvisa: Rentenbescheid >für Geschäftsvisa: Kontoauszug des eigenen Kontos mit einem Saldo von mind. 1000 EUR. Kinder/Studierende: > für Touristenvisa: Studienbescheinigung, Schülerausweis oder formloses Schreiben der Eltern über Höhe der monatlichen Unterstützung. > für Geschäftsvisa: Kontoauszug des eigenen Kontos mit einem Saldo von mind. 1000 EUR. ALG II-Empfänger: ALG II- Bescheid Hinweis: Bei Erwerbstätigen muss das nachgewiesene monatliche Einkommen über 900 EUR liegen. Aktuelle Kontoauszüge müssen einen positiven Saldo von 1000 EUR oder mehr aufweisen. |