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Anforderungen an eine Auslandskrankenversicherung für Russland

Wer für eine Reise nach Russland ein Visum braucht, muss eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Denn bei der Beantragung von allen Russland Visa (inkl. Transitvisa) muss eine Versicherungspolice bzw. eine Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Eine Auslandskrankenversicherung im Rahmen der normalen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung reicht für eine Russlandreise nicht aus.

  • Die Reisekrankenversicherung muss für die Gesamtdauer des Aufenthalts in Russland gültig sein. Dies gilt für ein- und zweifache Visa. Bei Mehrfachvisa muss die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abgedeckt sein.
  • Die Mindestdeckung muss 30.000 Euro betragen.
  • Der Versicherungsschutz muss Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente sowie Krankentransport und Überführung im Todesfall abdecken.
  • Der Anbieter der Reisekrankenversicherung muss einen Rückversicherungsvertrag mit einem russischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben. Ansonsten wird die Police von den russischen Konsulaten nicht akzeptiert.

Die Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur entspricht allen Anforderungen und kann online abgeschlossen werden.